Diese besteht aus der 1409 geweihten Siechenkapelle mit einer 1659 von Cordt Kleimann in Lübeck gegossenen Glocke, dem Siechenhaus und einer Hofanlage.
Das Siechenhaus wurde mit Mitteln des im Jahr 1477 verstorbenen Lübecker Bürgermeisters Andreas Geverdes 1480 als Armenhaus für zwölf Bewohner gebaut. Hierher gelangte der gotische Hochaltar aus der Lübecker Aegidienkirche, der als Grönauer Altar heute im St.-Annen-Museum in Lübeck ausgestellt ist
Bundesland
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
3824 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23627
Vorwahl
04509
Adresse der Amtsverwaltung
Website
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.